Welche Änderungen bringt die DSGVO den Verbrauchern

zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2018

Die Datenschutzgrundverordnung hat Auswirkungen auf jeden von uns. Letzte Woche wurde behandelt, welche Neuerungen die DSGVO für die Unternehmen mit sich bringt. Heute betrachten wir die andere Seite – den Verbraucher.

Welche Änderungen bringt die DSGVO den Verbrauchern?

Verbraucher gehören zu den Gewinnern der neuen Datenschutzgrundverordnung. In diesem Artikel wollen wir erläutern, wo Verbraucher mit der neuen DSGVO in Kontakt kommen und welche Auswirkungen und Änderungen die neuen Regelungen für den Verbraucher mit sich bringen.

Überall, wo Daten gesammelt werden greift die DSGVO ein – dies bedeutet, dass der Verbraucher überall mehr Rechte in Bezug auf dessen personenbezogene Daten erhält.

Nach Artikel 20 DSGVO haben die Verbraucher nun das Recht auf Datenübertragbarkeit. Dabei kann der Verbraucher beanstanden, dass seine gesammelten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format einem anderen Verantwortlichem übertragen werden. Das bedeutet, dass der Verbraucher seine Daten problemlos von einem Anbieter zum anderen Anbieter übermitteln kann. Dies erleichtert den Anbieterwechsel für die Verbraucher erheblich, da dieser oft mit erheblichem Aufwand verknüpft ist.

Der Verbraucher muss eine Einwilligung abgeben, dass seine Daten verarbeitet werden dürfen. Dadurch hat der Verbraucher die Kontrolle darüber, wer welche Daten bearbeiten darf. Außerdem hat er das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Werden die Daten ohne Einwilligung oder nach Widerruf trotzdem erhoben, macht sich hier der Verantwortliche strafbar.

Artikel 15 DSGVO regelt das Auskunftsrecht der betroffenen Person. Dazu gehört nicht nur die Auskunft darüber, für welchen Zweck welche Daten erhoben werden, sondern auch die Dauer und das Bestehen eines Rechts. Somit ist die betroffene Person genau darüber informiert, für welchen Zweck und wie lange Ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden und kann dem entweder zustimmen oder nicht.

Eine der wohl positivsten Änderungen die die DSGVO für die Verbraucher mit sich brachte, ist das Recht auf Löschung, auch genannt das Recht auf Vergessenwerden (Artikel 17 DSGVO). Dabei haben die Verbraucher das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass alle personenbezogenen Daten unverzüglich und vollständig gelöscht werden.

Für die Verbraucher brachte die DSGVO eine Reihe von positiven Entwicklungen mit sich, wodurch sie ihre eigenen Daten noch stärker und bewusster schützen können. Durch das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf „Vergessenwerden“ wird der Einfluss, den die Betroffenen auf die Verarbeitung und Speicherung ihrer sensiblen Daten haben, deutlich erhöht. Der Einfluss der betroffenen Personen ist nun viel höher, als zu Zeiten der BDSG. Dadurch, dass beispielsweise der Zweck und die Dauer der Erhebung und Speicherung in einer Sprache kommuniziert werden, ist es für die Betroffenen viel einfacher, sich auch damit zu beschäftigen. Damit werden sie für den Umgang mit ihren persönlichen Daten erheblich sensibilisiert und geben diese nicht mehr so einfach frei.

Die neue Datenschutzgrundverordnung stellte viele, vor allem kleinere Unternehmen, vor eine Herausforderung. Doch dies ist nur ein geringer Aufwand für all die Vorteile, die die neue Verordnung mit sich gebracht hat. Die Verbraucher sind nun mehr darauf fokussiert, ihre personenbezogenen Daten zu schützen und sie nicht einfach jedem Unternehmen zu geben, ohne zu wissen, was tatsächlich mit ihren Daten geschieht.