5 Milliarden € stehen den knapp 40.000 Schulen in Deutschland für die nächsten 5 Jahre durch den DigitalPakt Schule zu Verfügung. Das entspricht im Durchschnitt 125.000 € für jede Schule, um sie bei dem wichtigen Schritt der Digitalisierung zu unterstützen. Doch was genau soll mit dem DigitalPakt Schule erreicht werden und wie können die Schulen über das Geld verfügen?
Die Medienpräsenz in deutschen Schulen beschränkt sich vielerorts noch auf einen Overheadprojektor, der erst funktioniert wenn man kräftig am Kabel rüttelt – das Bild ist dann oft immer noch unscharf. Selten kommen Präsentationsprogramme, Office-Programme oder Videos zum Einsatz. Lern-Apps oder elektronische Tests noch seltener. Außerdem wissen viele Lehrkräfte auch nicht wie sie die neuen Technologien in ihren Unterricht integrieren können.
Diese Situation soll mit dem DigitalPakt Schule verändert werden. Bund und Länder wollen mit dem Pakt für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Gefördert werden vor allem die Infrastruktur, die Ausstattung im Klassenzimmer, wie Whiteboards und Beamer, und in einem begrenzten Rahmen Endgeräte. Die Vereinbarung wurde im Mai 2019 unterzeichnet. Hierfür wurde der Artikel 104c des Grundgesetztes geändert und somit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Seit April 2019 ist die neue Vorschrift in Kraft. Finanziert wird der DigitalPakt aus Digitalinfrastrukturfonds. Somit sind alle nötigen formalen Voraussetzungen geschaffen, damit der DigitalPakt Schule starten kann.
Doch die Gelder fließen bis heute nur sehr langsam – woran das liegt? Auf Bundesebene ist der DigitalPakt genau geklärt, allerdings sind Länder und Kommunen für die Umsetzung verantwortlich – hier sorgt das Projekt noch für viel Verwirrung und Überforderung. Die größten Hürden sind hier die Antragsstellung und die nachhaltige Verwendung der Gelder.
Wie genau läuft die Antragstellung ab?
Damit die Schulen Gelder aus dem DigitalPakt Schule bekommen, müssen sie hierfür einen Antrag beim jeweiligen Landesmedienzentrum stellen. Dafür legt jedes Bundesland in Abstimmung mit dem Bund eine Richtlinie fest. Es wird zudem ein Startdatum genannt, ab dem Anträge eingereicht werden können. Die Schulträger der jeweiligen Schulen, also Gemeinden, Städte, Landkreise (bei öffentlichen Schulen) und Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften (bei privaten Schulen) sind antragsberechtigt. Jede Schule muss dabei für sich in diversen Arbeitsgruppen ein konkretes Konzept erarbeiten. Bestandteil davon ist die medienpädagogische Version der Schule, der IST-Zustand (technisch und pädagogisch), eine darauf basierende IT-Ausstattungsplanung, sowie die Berücksichtigung von Betrieb, Support und Personal und ein Budget- und Fortbildungsplan. Dieses Konzept nennt sich „Medienentwicklungsplan“ und wird beim Schulträger eingereicht. Dieser bündelt die eingegangenen Pläne und Informationen aller Schulen in seinem Einzugsgebiet, ergänzt sie um ein Konzept für den dauerhaften Support der benötigten Ausstattung, leitet die Dokumente an eine bestimmte Stelle des Landes weiter und stellt den Antrag. In einigen Ländern wird das über ein elektronisches Antragsystem laufen. Jedes Land bestimmt selbst, wo über die Anträge entschieden wird. Jeder Antrag wird geprüft und dann bewilligt, wenn er den Kriterien des DigitalPakts entspricht.
Durch diese genaue Regelung der Antragstellung und dem damit verbundenen Konzept soll sicher gestellt werden, dass die Gelder sinnvoll eingesetzt werden, die Digitalisierung nachhaltig an den Schulen vorangetrieben wird und keine Investitionsruinen entstehen.